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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bildnutzung
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1)
Die Internet-Präsentation
www.pressefoto-hamburg.de ist eine Privatinitiative unter der Verantwortung von Christoph U. Bellin (Betreiber).
Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht die Erstellung einer informativen Bilddokumentation über die politischen Aktivitäten der Hansestadt Hamburg sowie den Verkauf der Nutzungsrechte an den Bildern gegen Honorar .

2)
Der Verwender von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial aus diesem  Archiv erkennt die nachfolgenden Geschäftsbedingungen für den gesamten Geschäftsverkehr an.
Wird Bildmaterial heruntergeladen oder per Hyperlink eingebunden, so gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen damit als akzeptiert.
Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3)
Der Geschäftsverkehr bezieht sich auf die Verwendung von Bildmaterial, das auf den Seiten der Internet-Präsentation
www.pressefoto-hamburg.de gespeichert ist oder anderweitig zur Verfügung gestellt wird.
Die Verwendung von Bildmaterial beinhaltet auch das Herunterladen von Bilddateien sowie das Einbinden von einzelnen Bildern mit Hilfe eines Hyperlinks auf fremde Seiten oder Datenbanken im Internet.

4)
Jede Nutzung des Bildmaterials der
pressefoto-hamburg.de ist grundsätzlich genehmigungs- und honorarpflichtig. Darunter fällt auch die Verwendung des Bildmaterials als Vorlage für Zeichnungen, sowie der Einbau von Bildausschnitten in Fotomontagen.

5)
Dem Betreiber sind vor Nutzung des Bildmaterials die Art der Verwendung genau zu bezeichnen. Die Genehmigung bezieht sich ausschließlich auf den vom Verwender angegebenen Verwendungszweck. Eine weitere Verwendung bedarf der erneuten Zustimmung durch den Betreiber.

6)
Die Höhe des Honorars orientiert sich an den Vorschlägen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) und ist vor der Verwendung geschützten Bildmaterials mit dem Betreiber zu vereinbaren.
Unterlässt der Verwender die vorherige Honorarvereinbarung mit dem Betreiber, wird durch den Betreiber das Honorar nach seinen Honorarsätzen berechnet. Werden vom Verwender der Verwendungszweck als Grundlage zur Honorarberechnung nicht angegeben, wird vom Betreiber ein Pauschalhonorar erhoben.

7)
Die Veröffentlichung des Bildmaterials ist nur unter Hinweis auf die Quelle zulässig.
Bei Unterlassung des Quellennachweises wird ein Zuschlag von 100% auf das entsprechende Nutzungshonorar genommen.

8)
Bei unberechtigter, nicht vom Betreiber genehmigter Nutzung der Bilddateien durch den Verwender wird ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungs- bzw. Pauschalhonorars fällig. Dies gilt auch bei Weitergabe oder zur Verfügung Stellung von Bildmaterial an Dritte.

9)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch bei Verwendung des Bildmaterials im Ausland.

10)
Die Unwirksamkeit einzelner AGB-Klauseln berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die Vereinbarung, die im Rahmen des rechtlich zulässigen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

11)
Der Gerichtsstand ist Hamburg.

Stand 01/2006 

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